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GEZ: Urteil gegen Rundfunkgebühren für Gewerbetreibende

by Sergey Fritzler on Mai.06, 2009, under Rechte & Pflichten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 3 K 4387/08) entschied zugunsten des Klägers, der vorher sein PC bei GEZ angezeigt hat.

Beruflich genutzte Computer nach § 5,3 Staatsvertrag als Zweitgerät gebührenbefreit, wenn bereits ein privat genutztes Empfangsgerät vorhanden ist. Des Weiteren konnte die Sendeanstalt nicht nachweisen, dass der angezeigte Rechner zum reinen Rundfunkempfang bereit steht.

Persönliche Meinung
Ich empfinde es als Abzocke, dass sogar Gewerbetreibende eine Rundfunkgebühr für Internet-fähigen PC entrichten müssen. Somit freue ich mich über dieses Urteil.

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